Im Vorfeld der nächsten Netzentgeltkalkulationen und -anträge auf Basis der Geschäftsjahre 2010 für Gas und 2011 für Strom gilt es - gerade im Bereich der Kapitalkosten - bei der Entwicklung der Antragsstrategie Chancen und Risiken rechtzeitig identifizieren und bewerten zu können. Dies gilt nicht nur für diejenigen Netzbetreiber, die ihre Entgeltgenehmigung auf Basis des Geschäftsjahres 2004 verlängern konnten. Auf der Basis eines durch BET speziell für die Anforderungen der Netzbetreiber entwickelten Excel-Tools lässt sich zeigen, dass es sich lohnt, sich rechtzeitig auf die nächste Netzentgeltkalkulation vorzubereiten und die strategische Ausrichtung daran zu orientieren.
Im Rahmen der Netzentgeltgenehmigungen Strom und Gas auf Basis der Geschäftsjahre 2004 und 2006 wurden seitens der Behörden massive Kürzungen der kalkulatorischen Abschreibungen und Restbuchwerte des betriebsnotwendigen Anlagevermögens der Netzbetreiber vorgenommen. Namentlich genannt seien hier u. a. die Einführung und Anwendung der neuen Indexreihen durch die Bundesnetzagentur, die Anwendung des § 32 Abs. 3 StromNEV mit z. T. mehreren Nutzungsdauerwechseln sowie Kürzungen des Anlagevermögens, das im Zuge von Netzübernahmen in das Eigentum der Netzbetreiber übergegangen ist.
Für die Netzbetreiber ist es von zentraler Bedeutung, die Kriterien der Regulierungsbehörden, die zum Teil mittlerweile auch über die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt sind, adäquat zu berücksichtigen. Die Anlagenbuchhaltungssysteme bei der überwiegenden Zahl der Versorgungsunternehmen sind primär auf handelsrechtliche Abschreibungen ausgelegt. Zwar wurden meist kalkulatorische Zusatzbücher eingepflegt, die Anpassungen aufgrund der Indexreihen, Nutzungsdauern und insbesondere Nutzungsdauerwechsel sind jedoch zeitlich und finanziell äußerst aufwändig. Da zudem noch nicht alle offenen Fragen in Bezug auf die kalkulatorische Bewertung des Anlagevermögens höchstrichterlich geklärt sind, sind im Zuge der anstehenden Netzentgeltanträge Variantenrechnungen unabdinglich: Zum einen ist die individuelle Antragsstrategie, zum anderen das vermutliche Genehmigungsszenario abzubilden.
Zur Gewährleistung einer fortlaufenden Kalkulation der Netzentgelte nebst sämtlichen Berichts- und Informationspflichten (z. B. B2-Bogen) gewährleisten zu können sowie zum regelmäßigen Erhalt eines Überblicks über die aktuellen kalkulatorischen Kosten muss grundsätzlich eine kalkulatorische Bewertung des relevanten Anlagevermögens erfolgen. Dies ist ebenfalls notwendig, um die Berechnung der Pacht- und Dienstleistungsentgelte für das Strom- und das Gasnetz jährlich aktualisieren zu können. Zudem müssen auch für die Netzbetreiber im Pacht-Dienstleistungsmodell die entsprechenden zusätzlichen Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden abgebildet werden.
Anhand der bisher erfolgten Entgeltgenehmigungsverfahren und der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof wurden die Anforderungen wie folgt weiter konkretisiert:
Um den zuvor genannten Anforderungen gerecht zu werden und zudem die erforderlichen Variantenrechnungen realisieren zu können, hat BET auf Excel-Basis ein leistungsfähiges Kalkulationswerkzeug entwickelt, welches speziell auf die regulatorischen Anforderungen eines Versorgungsunternehmens hin optimiert ist. Dieses Werkzeug bietet zudem eine Alternative zu der meist zeitlich und finanziell sehr intensiven Anpassung des bestehenden Anlagenbuchhaltungssystems. Aufgrund der Flexibilität, die Excel-Lösungen bieten, können Neuerungen, die sich in der Regulierungspraxis ergeben, zudem schnell eingepflegt bzw. ergänzt werden.
Das Tool ermöglicht es, das gesamte Anlagevermögen kalkulatorisch zu bewerten. Somit wird der Abgleich zur handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung deutlich erleichtert. Neben den Aktivitäten Stromnetz und Gasnetz ist zudem die Abbildung der Sparte Wasser möglich, da einige Unternehmen auch hier bereits kalkulatorische Bewertungen in Analogie zu den Aktivitäten Strom- und/oder Gasnetz durchführen. Die Abbildung weiterer Bereiche ist über eine individuelle Anpassung ebenfalls möglich. Verschiedene Berechnungsszenarien lassen sich im Tool einfach einstellen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sowohl den bestehenden als auch den zukünftigen Genehmigungsbescheid hinsichtlich des Anlagevermögens nachvollziehen und eventuelle Unplausibilitäten noch im Genehmigungsverfahren aufdecken zu können. Die Abbildung abweichender individueller Verhandlungsergebnisse kann auf Wunsch zusätzlich realisiert werden. Die enthaltene Fortschreibung der Indexreihen in die Zukunft unterstützt zudem eine Szenarienrechnung unterschiedlicher Investitionsstrategien. Die aktualisierten Indexreihen der BNetzA ermöglichen eine realistische Abschätzung der zu erwartenden genehmigungsfähigen Kapitalkosten sofern sich die Behörden an der bisherigen Regulierungspraxis orientieren.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen werden den Netzbetreibern gerade wieder in den anstehenden Netzentgeltanträgen umfangreiche Berichtspflichten v. a. hinsichtlich des kalkulatorischen Anlagevermögens abverlangen. Aufgrund der aktuell weiterhin nicht gegebenen abschließenden Rechtsprechung hinsichtlich der Vorgehensweise der Regulierungsbehörden in diesem Bereich und der bundesweit zum Teil erheblich unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Genehmigung der zuletzt beantragten Netzentgelte auf Basis der Geschäftsjahre 2004 und/oder 2006 ist vor allem für das kalkulatorische Anlagevermögen vor und während der Netzentgeltkalkulationen eine Variantenrechnung notwendig, die auch als Entscheidungsunterstützung bei der Festlegung der Antragsstrategie dient.