BET hat eine Übersicht über den Stand der deutschen Offshore-Windkraftprojekte in der Nord- und Ostsee erstellt. Berücksichtigt wurden dabei alle Projekte, die zum Erstellungsdatum eine BSH-Genehmigung hatten, die öffentlich verfügbar war.
Die Karte enthält Informationen zum:
Darüber hinaus ist die Zuordnung des Windparks zum Cluster, das Jahr der (ggf. geplanten) Inbetriebnahme sowie die (ggf. geplante) Leistung dargestellt.
Wir stellen Ihnen die Karte gerne kostenpflichtig zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Anja Dohmen, Telefon +49 241 47062-423
Im Vorfeld der nächsten Netzentgeltkalkulationen und -anträge auf Basis der Geschäftsjahre 2010 für Gas und 2011 für Strom gilt es - gerade im Bereich der Kapitalkosten - bei der Entwicklung der Antragsstrategie Chancen und Risiken rechtzeitig identifizieren und bewerten zu können. Dies gilt nicht nur für diejenigen Netzbetreiber, die ihre Entgeltgenehmigung auf Basis des Geschäftsjahres 2004 verlängern konnten. Auf der Basis eines durch BET speziell für die Anforderungen der Netzbetreiber entwickelten Excel-Tools lässt sich zeigen, dass es sich lohnt, sich rechtzeitig auf die nächste Netzentgeltkalkulation vorzubereiten und die strategische Ausrichtung daran zu orientieren. ... weiterlesen
Seit Juli bietet die BET Schweiz AG den Schweizer Energie- und Wasserversorgern strategische Beratung und operative Unterstützung in allen Fragen der anstehenden Liberalisierung des Schweizer Strom- und Gasmarktes sowie der Wasserwirtschaft.
Das neu gegründete Unternehmen ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Aachener Beratungsunternehmens BET. Damit bietet BET nun auch in der Schweiz das komplette Beratungsportfolio an, das die gesamte Wertschöpfungskette der Energie- und Wasserwirtschaft umfasst: Von der Gewinnung bzw. Erzeugung über den regulierten Netzzugang bis zum Handel- und Vertrieb.
Bisher wurden auch die Schweizer Kunden von Aachen aus betreut. Mit der Präsenz des Beraterteams vor Ort plant BET nun auch den Ausbau des Netzwerks mit den schweizerischen Stadtwerken/Netzen, Kraftwerksgesellschaften, energieintensiven Industriekunden, Behörden und politischen Entscheidungsträgern.
Herbert Holik, Geschäftsführer und Verwaltungsrat der BET Schweiz AG, sagte: "Im Rahmen der Liberalisierung in Deutschland hat BET bereits eine Vielzahl von Konzepten entwickelt, die funktionierende Märkte gewährleisten. Diese Erfahrung bringen wir natürlich mit in die Schweiz. Es ist uns jedoch sehr wichtig, mit der Schweizer Energie- und Wasserbranche ins Gespräch kommen, um gemeinsam nachhaltig praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die die schweizerischen Besonderheiten berücksichtigen."
Als direkter Ansprechpartner vor Ort verfügt Herbert Holik durch seine langjährige Tätigkeit als Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung bei der Repower AG (ehemals Rätia Energie AG) über detaillierte Kenntnisse des Schweizer Energiemarktes. Davor war Herbert Holik neun Jahre in Wien bei der Verbund Austrian Power Grid als Gruppenleiter im Asset Management und vier Jahre als verantwortlicher Manager im Competence Center Utilities bei KPMG in Hamburg tätig.
Die beiden Geschäftsführer der BET GmbH, Dr.-Ing. Michael Ritzau und Dr.-Ing. Wolfgang Zander, sind ebenfalls im Verwaltungsrat der BET Schweiz AG vertreten.
Herbert Holik, Mobil +41 79 915 46 10, herbert.holik@bet-schweiz.ch
BET Schweiz AG
Aegeristrasse 16
6300 Zug
Im Rahmen der anstehenden Netzentgeltkalkulationen (auf Basis der Geschäftsjahre 2010 für Gas und 2011 für Strom) kommt der Bestimmung der kalkulatorischen Kapitalkosten eine sehr hohe Bedeutung zu. Es empfiehlt sich, rechtzeitig eine Antragsstrategie zu entwickeln, die die Chancen und Risiken insbesondere hinsichtlich des kalkulatorischen Anlagevermögens berücksichtigt.
Bei der überwiegenden Zahl der Versorgungsunternehmen sind die Anlagenbuchhaltungssysteme jedoch primär auf handelsrechtliche Abschreibungen ausgelegt und müssten mit großem Aufwand an die komplexen Anforderungen der Regulierungsbehörden angepasst werden.
BET hat deshalb speziell für die Bewertung des kalkulatorischen Anlagevermögens ein Werkzeug entwickelt, das es den Unternehmen nicht nur ermöglicht, alle bestehenden Berichtspflichten zu erfüllen, sondern zugleich auch verschiedene Antragsvarianten und Genehmigungsszenarien zu berechnen.
So bildet das Tool u. a. die Effekte verschiedener Indexreihen, Nutzungsdauern und insbesondere Nutzungsdauerwechsel ab. BET hat ebenfalls die offiziell nicht erhältlichen Indexreihen der BNetzA nachgebildet und in dem Tool implementiert. Abschreibungen und Restbuchwerte können monatsscharf berechnet werden; die relevante Anlagenhistorie ist abbildbar. Der Abgleich mit der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung wird deutlich erleichtert. Die automatische Befüllung der Erhebungsbögen wird nach deren Bekanntgabe gewährleistet. Darüber hinaus kann das Anlagevermögen weiterer Sparten, bspw. Wasser in die kalkulatorische Berechnung einbezogen werden.
Dipl.-Volksw.
Michael Timm, Telefon +49 241 47062-493
Haben Sie bereits die Mehr-/Mindermengen für Gas abgerechnet? Wenn nein, dann können wir Sie hierbei operativ unterstützen!
Spätestens mit Veröffentlichung des BDEW-/VKU Leitfadens zur Be- und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen Gas stehen die Ausspeisenetzbetreiber in der Pflicht, eine sachgerechte und zeitnahe Umsetzung der Mehr- und Mindermengenabrechnung (MMA) durchzuführen. Wie die jüngste Vergangenheit zeigt, müssen neben strategischen Entscheidungen (wie das bestmögliche Verfahren zur Minimierung der Zahlungsströme) auch zahlreiche praktische Hürden (wie die Datenbereitstellung) überwunden werden. Insbesondere Ausspeisenetzbetreiber, die aufgrund fehlender IT-Unterstützung die MMA manuell durchführen müssen, stehen daher vor erheblichen Herausforderungen.
Damit eine effiziente Umsetzung der MMA sichergestellt werden kann, bietet BET das operative Beratungspaket „Durchführung der Mehr-/Mindermengenabrechung in drei Tagen“ an, das folgende Beratungsleistungen beinhaltet:
Erfahrungen vorangegangener Projekte haben gezeigt, dass die Umsetzung der MMA – je nach vorliegender Datenqualität – im Zeitrahmen zwischen drei und fünf Personentagen abgeschlossen ist. Eine Präzisierung des Aufwandes erfolgt im Nachgang der Kick-off-Veranstaltung.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei den vorgenannten Aufgaben.
Dipl.-Kfm. Christoph Aretz, Telefon +49 241 47062-419
Dipl.-Oec. Christian Markgraf, Telefon +49 241 47062-449![]()

BET hat eine umfassende Aktualisierung der Kraftwerkekarte veröffentlicht, aus der sich der Stand der Planungen zum Kraftwerksneubau in Deutschland ablesen lässt. Unterschieden wird dabei je Standort zwischen:
Wir stellen Ihnen die Karte gerne zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Anja Dohmen, Telefon +49 241 47062-423
Fehlendes Geld ist trotz laufender Entspannung auf den Finanzmärkten und zunehmend besserer Beschreibbarkeit der Projektrisiken das Hauptproblem in den Offshore Windparkprojekten. Die Projektgesellschaften suchen derzeit mit unterschiedlichen Strategien nach Lösungen:
Eine erste mögliche Strategie liegt darin, dass sich Hersteller von Windkraftanlagen, die zugleich auch in der Projektierung tätig sind, weitere Partner aus dem Herstellerlager suchen - finanzieller Ausgleich, Know-How-Transfer sowie weltweiter Vertrieb inbegriffen.
Eine weitere Strategie ist die Aufteilung eines Offshore Windparks in mindestens zwei Teilprojekte. Das erste Teilprojekt wird wie geplant projektiert und errichtet sowie in den kommerziellen Betrieb überführt. Für das zweite Teilprojekt ergeben sich zwei Optionen: Neben der späteren Fortführung kann auch ein Verkauf an einen oder mehrere Partner sinnvoll sein.
Die dritte Strategie erscheint auf den ersten Blick wie ein Notfallplan: Der komplette Verkauf eines projektierten Offshore Windparks. Bei genauerer Bewertung stellt sich dagegen häufig heraus, dass dahinter ein berechnetes Kalkül steckt. Bereits eine bedingte Netzanschlusszusage zu halten, hat einen monetären Wert im zweistelligen Millionen Euro Bereich. Andererseits heißt das auch, je konkreter Verträge z. B. für Errichtung und Windturbinen verhandelt sind, desto geringer ist die Anzahl der leistungsfähigen Vertragspartner, und umso größer ist die Umsetzungswahrscheinlichkeit. Baureif entwickeln, dann verkaufen!
Unabhängig, worin Sie die beste Strategie sehen, BET stellt sich jeder Herausforderung und unterstützt Sie als Branchenkenner bei Ihrem konkreten Vorhaben.
Dipl.-Ing. Dipl.Wirt.-Ing. Markus C. Romberg
Dipl.-Wirt.-Ing. Constanze Marambio
Am 24.03.2010 hat die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung Nr. 4 zur Umsetzung des Beschlusses "GABi Gas" vom 28.05.2008 zur Entwicklung des Regelenergiebedarfes Stellung bezogen.
Tenor dieses Rundschreibens ist, dass es im letzten Jahr erhebliche Schiefstände in den Netzkonten der Ausspeisenetzbetreiber und somit auch in den Umlagekonten der Bilanzkreisnetzbetreiber gegeben hat. Die Bundesnetzagentur hat sich deshalb entschlossen zum 01.04.2010 die GABi-Gas-Vorgaben zu ergänzen und zu erweitern. Im Kern sind u.a. folgende Punkte umzusetzen:
Die geforderten Maßnahmen sind maßgeblich vom und/oder in enger Zusammenarbeit mit dem Ausspeisenetzbetreiber umzusetzen. Deshalb sollte dieser ein gesteigertes Interesse an einer qualitativ guten Allokation haben. Ziel muss es sein eine reibungslose Gasallokation zu garantieren und möglichst geringe Differenzen zur physikalisch übernommenen Gasmenge zu erreichen. Andernfalls wird der Ausspeisenetzbetreiber als Zwischenfinanzierer herhalten müssen, bis die allokierten Mengen über die Mehr-/Mindermengenabrechnung egalisiert werden können. Dieses monetäre Risiko gilt es abzuwenden!
BET kann Sie dabei unterstützen, dass Fehlerquellen im Allokations- und Bilanzierungsprozess identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung im Prozessablauf sowie im Berechnungsalgorithmus benannt werden. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Konsequenzen für den Netzbetreiber direkt und für die betroffenen Transportkunden indirekt auf ein Minimum zu reduzieren.
Die nachfolgende Abbildung skizziert unsere Vorgehensweise:
Gerne schicken wir Ihnen bei Bedarf eine konkrete Leistungsbeschreibung zu.
Dipl.-Kfm. Christoph Aretz
Dipl.-Oec. Christian Markgraf
Dipl.-Ing. Ulrich Rosen
Mit seinem Beschluss vom 2. Februar 2010 (Aktenzeichen KVR 66/08) hat der Bundesgerichtshof die Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde gegenüber dem Wasserversorger der Stadt Wetzlar (enwag) bestätigt und damit die mit Spannung erwartete Grundsatzentscheidung zur kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen getroffen.
BET und Eggers Malmendier Rechtsanwälte stellen Ihnen in einem Fachbeitrag die Konsequenzen für die Wasserwirtschaft vor und geben Ihnen Empfehlungen für den Umgang mit der Entscheidung in Ihrer Unternehmenspraxis:
BET hat eine umfassende Gasspeicherkarte veröffentlicht, aus der sich der Stand der Planungen zum Gasspeicherbau in Deutschland ablesen lässt. Unterschieden wird dabei je Standort zwischen:
Wir stellen Ihnen die Karte gerne zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Anja Dohmen, Telefon +49 241 47062-423
Wir stellen unseren Kunden vielfältige Arbeitshilfen zur Verfügung, die wir für Sie in einer Übersicht zusammengefasst haben. Unsere „Hilfen“ werden regulär im Zuge eines Projektes mitsamt den relevanten Daten und Ergebnissen gefüllt dem Kunden übergeben.
Unser Ziel ist, dass der Kunde mit Hilfe der Tools selbständig die alltäglichen Anforderungen der Netzwirtschaft durchführen kann und somit die Transparenz der Daten und deren Herkunft im Hause bleibt.
Im Einzelfall kann auch eine reine Überlassung der Datei an den Kunden erfolgen, dies jedoch regelmäßig mit einem Workshop zur Einführung und Bedienung der Arbeitshilfe.